Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 23.06.2017

1. Vertragsgegenstand

a) Geschäftsinhalt der NETZGEFÄHRTEN GmbH – (im Folgenden kurz NETZGEFÄHRTEN oder Agentur) – ist die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Erstellung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Online Marketing (insbesondere Suchmaschinenmarketing) und Social Media, die Gestaltung und Programmierung von Webseiten und Online-Shops, sowie die Verbreitung von Inhalten in Blogs und bei Social Media Plattformen.
b) Grundlage aller zwischen NETZGEFÄHRTEN und dem Auftraggeber bestehenden Verbindungen und Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen und AGB – etwa des Auftraggebers – besitzen keine Gültigkeit, es sei denn, NETZGEFÄHRTEN stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Angebote besitzen keine Rechtsverbindlichkeit und sind freibleibend. Bestellungen bzw. Erklärungen zur Angebotsannahme seitens des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und bedürfen zu ihrem Wirksamwerden der elektronischen oder schriftlichen Zustimmung von NETZGEFÄHRTEN.
b) Für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten diese AGB als Rechtsgrundlage. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden, insbesondere Konditionen seitens des Auftraggebers, die auch dann keine automatische Gültigkeit erlangen, wenn NETZGEFÄHRTEN sie im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags nicht explizit zurückweist.
c) Der Vertrag (Projektvereinbarung) tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag (Projektvereinbarung), bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist in dem Vertrag (Projektvereinbarung) keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch NETZGEFÄHRTEN als Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Jede Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Die reine Textform (E-Mail, Fax) genügt nicht.
d) Mit der Abnahme erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von NETZGEFÄHRTEN zehn (10) Werktage nach dem Abnahmeverlangen als abgenommen. Die Nutzung der vertraglichen Leistung durch den Kunden stellt in jedem Fall eine Form der Abnahme dar.
e) Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde die Leistung innerhalb von sechs (6) Monaten entgegenzunehmen. Danach besteht keine Pflicht von NETZGEFÄHRTEN, die Leistung weiterhin zur Übergabe bereitzuhalten. Das Recht von NETZGEFÄHRTEN, die volle Vergütung zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungsbeschreibung

a) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im individuell gestalteten Vertrag oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NETZGEFÄHRTEN. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von NETZGEFÄHRTEN.
b) Der Kunde wird NETZGEFÄHRTEN zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umstanden informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Videomaterial, Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

4. Gewährleistung und Garantie

a) NETZGEFÄHRTEN gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vertraglich fixierten Leistungsbeschreibung entsprechen. Für Leistungen Dritter, etwa den fehlerfreien und sicheren Netzwerkbetrieb, übernimmt NETZGEFÄHRTEN keine Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Frist zur Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsrechten 1 Jahr ab Abnahme.
b) Als Fehler in der Leistungserbringung von NETZGEFÄHRTEN gelten lediglich reproduzierbare Fehler, die auf eine qualitativ mangelhafte Leistung seitens NETZGEFÄHRTEN zurückgehen. Andere Ursachen, etwa fehlerhafte Bedienung, fremde Optimierungsmaßnahmen und inhaltliche Veränderungen, schadhafte Hardware, widrige Umgebungsbedingungen oder schlechte Datenqualität gelten nicht als Fehler im Sinne der Gewährleistung.
c) Sollte eine vertraglich vereinbarte Leistung von NETZGEFÄHRTEN nicht voll erbracht worden sein, so kann NETZGEFÄHRTEN nachbessern, um der Gewährleistung Genüge zu tun. Nur wenn das Vertragsziel auch nach zwei Nachbesserungsversuchen innerhalb einer schriftlich fixierten, adäquaten Frist nicht erreicht wurde, darf der Auftraggeber die Vergütung kürzen bzw. den Vertrag aufheben. Dazu muss er belegen, dass er die Behebung der Fehler schriftlich bei NETZGEFÄHRTEN angemahnt hat und dass die Fehler im Verschulden von NETZGEFÄHRTEN liegen. Schadensersatzansprüche werden in Punkt 10 geregelt; darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
d) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch NETZGEFÄHRTEN erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. NETZGEFÄHRTEN wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt NETZGEFÄHRTEN von Ansprüchen Dritter frei, wenn NETZGEFÄHRTEN auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Dieses umfasst auch die Rechtsverfolgungskosten im Falle einer Inanspruchnahme von NETZGEFÄHRTEN durch Dritte. Die Anmeldung solcher Bedenken durch NETZGEFÄHRTEN beim Kunden erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form. Erachtet NETZGEFÄHRTEN für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit NETZGEFÄHRTEN die Kosten hierfür der Kunde.
e) NETZGEFÄHRTEN haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. NETZGEFÄHRTEN schuldet nicht die Rechtssicherheit von Kundenangaben wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung und Verlinkungen; die Gewährleistung der diesbezüglichen Rechtssicherheit obliegt dem Kunden. Für die Richtigkeit von Dritten übermittelter Inhalte steht NETZGEFÄHRTEN nicht ein; eine Haftung für Dritte, die Erfüllungsgehilfen von NETZGEFÄHRTEN sind, richtet sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) NETZGEFÄHRTEN haftet in keinem Fall für datenschutzrechtlich kritische Applikationen, Skripte und Software, die auf Kundenwunsch in Websites oder auf Rechensystemen des Kunden installiert wurden und ist nicht für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen auf von NETZGEFÄHRTEN entwickelten Websites verantwortlich, wird den Kunden aber auf diese Pflicht hinweisen.
g) NETZGEFÄHRTEN haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet NETZGEFÄHRTEN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person; diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von NETZGEFÄHRTEN wird beschränkt auf die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Agentur zu erwartenden Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.
h) NETZGEFÄHRTEN übernimmt keine Gewähr für die vollständige Vermeidung von Ausfällen oder Umsatzeinbußen, die bei der programmiertechnischen Arbeit an Livesystemen des Kunden durchgeführt werden. Das Risiko kann durch den Kunden minimiert werden, wenn er die Arbeit auf einer zusätzlichen Entwicklungsumgebung ermöglicht/beauftragt. Dies kann mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein.
i) Für webbasierte Leistungen der NETZGEFÄHRTEN wird keine Garantie für die Kompatibilität bestimmter Internetbrowser und Versionen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gewährleistet. Diese Leistungen werden standardmäßig nur auf den zum Projektstart aktuellsten und gängigsten Browser- und Betriebssystemversionen, sowie aktueller Hardware, getestet und hierfür die Wiedergabe optimal angepasst. Bei älteren und anderen Internetbrowsern schließt die Agentur eine Kompatibilitätsgarantie oder optimierte Darstellung der Leistung aus.
j) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von NETZGEFÄHRTEN durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche des Kunden oder sonstige Manipulationen entstehen.
k) Die Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht von NETZGEFÄHRTEN für Programmierleistungen und Softwareprodukte erlischt vollständig, wenn der Kunde Zugangsberechtigungen für Administrationsebenen oder Quelldateien fordert, die nicht für das allgemeine Arbeiten mit dem Produkt erforderlich sind und/oder diese Dritten zugänglich macht.
l) NETZGEFÄHRTEN haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen unbeschadet der vollständigen Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung von NETZGEFÄHRTEN zu erwartenden Schäden. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. NETZGEFÄHRTEN haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanten Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war. NETZGEFÄHRTEN haftet in keinem Fall für Verzögerungen, die vom Kunden herbeigeführt sind (z.B. verzögerte Informationsweitergabe wie Zugangsdaten etc.).

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

a) Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr produzierten Webseiten und Inhalten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei NETZGEFÄHRTEN.
b) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von NETZGEFÄHRTEN im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei NETZGEFÄHRTEN.
c) Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Kunden Eigentum von NETZGEFÄHRTEN, unterliegen dem alleinigen Urheber- und Nutzungsrecht von NETZGEFÄHRTEN und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen dem Kunden als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne schriftliche Einwilligung von NETZGEFÄHRTEN, auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form, nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
d) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
e) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von NETZGEFÄHRTEN.
f) Über den Umfang der Nutzung steht NETZGEFÄHRTEN ein Auskunftsanspruch zu.

6. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

a) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt prinzipiell mit Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistung, zahlbar ohne Abzüge innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum. Davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.
c) Sofern NETZGEFÄHRTEN an anderen Orten als dem Geschäftssitz (derzeit Stuttgart) tätig wird, werden dem Auftraggeber die Kosten für Fahrten, Spesen sowie bei Bedarf Übernachtungen zusätzlich zu den erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Für Fahrten mit dem Pkw gilt dabei eine Kilometerpauschale von 40 Euro-Cent, für andere Verkehrsmittel wie auch für Übernachtungen werden die entstandenen Kosten laut Belegen, für Spesen die jeweiligen steuerlichen Maximalsätze zugrunde gelegt. Davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.
d) Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig konstatierten Forderungen erfolgen.
e) Sofern Auftraggeber-Domains kostenpflichtig bei Suchdiensten registriert werden, gilt für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung: bei Körperschaften nach erfolgtem Eintrag, bei Privatpersonen und Personengesellschaften im Voraus.
f) Die von NETZGEFÄHRTEN bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers erhobenen Zinsen belaufen sich auf den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich 5 Prozent. Kompensationen für weitere Schäden, die durch die Verzögerung entstehen, können darüber hinaus ebenfalls eingefordert werden.
g) Kommt der Auftraggeber mit einer Monatsrate durch eigenes Verschulden in Zahlungsverzug, so wird der gesamte, für die Restlaufzeit der Vereinbarung geschuldete Betrag sofort fällig.  Bei Verträgen mit einer unbefristeten Laufzeit wird als Restlaufzeit die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verzugs angenommen. Der Auftraggeber ist in jedem Falle berechtigt, die gebuchten Leistungen nach einer Zahlung weiterhin in Anspruch zu nehmen.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

a) Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen werden individuell vereinbart und im Rahmen des Angebotes oder Vertrages genau festgelegt.
b) Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt, haben Betreuungen immer eine Laufzeit von 6 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
c) Sollten wichtige Gründe vorliegen, ist unabhängig von den Mindestfristen eine sofortige Vertragskündigung möglich. Als solche Gründe gelten 1. ausbleibende Zahlungen seitens des Auftraggebers, eine Insolvenz desselben oder ein (gerichtliches wie außergerichtliches) Vergleichsverfahren gegen den Auftraggeber; 2. eine länger als 14 Tage bestehende Pfändung von Ansprüchen des Auftraggebers; 3. laut den Bestimmungen unzulässige Inhalte auf den vom Auftraggeber betriebenen und von NETZGEFÄHRTEN optimierten Webseiten; 4. Verstöße gegen vertraglich festgelegte Pflichten, etwa die zur Geheimhaltung. Ein die Kündigung rechtfertigender Grund wird angenommen, sobald von dritter Seite Einsprüche gegen die Verwendung der vom Auftraggeber genannten und eingestellten Begriffe und Inhalte erhoben werden.
d) Bei fortlaufenden SEA-Betreuungen (insbesondere Google Ads und Facebook Ads) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahlten Anzeigenkosten. Bei Beendigung behält NETZGEFÄHRTEN das Recht, das von ihr erstellte Kundenkonto zu verwalten bzw. bei dem Werbenetzwerk zu beenden. Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit die im Vertrag definierten Kampagnen parallel im gleichen Werbenetzwerk bewerben bzw. anderweitig betreuen lassen, wird die von NETZGEFÄHRTEN berechnete Fee auch auf diese Werbeausgaben fällig.

8. Verantwortlichkeit, Freistellung

a) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte und Begriffe keine Rechtsverletzung – etwa des Wettbewerbs-, Urheber- oder Strafrechts – darstellen. Eine juristische Prüfung der Inhalte seitens NETZGEFÄHRTEN erfolgt nicht.
b) Sollte NETZGEFÄHRTEN zu der Einschätzung kommen, dass vom Auftraggeber verwendete Inhalte und Begriffe gegen geltendes Recht oder die guten Sitten im Geschäftsleben verstoßen, so bleibt die Ablehnung der entsprechenden Begriffe bzw. Aufträge ausdrücklich vorbehalten.
c) Sollten vom Auftraggeber Inhalte und/oder Begriffe verwendet werden, die die Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen, so stellt der Auftraggeber NETZGEFÄHRTEN von allen rechtlichen Ansprüchen frei.
d) Sollte NETZGEFÄHRTEN von Dritten auf Unterlassung verklagt werden, so behält NETZGEFÄHRTEN sich vor, die angegriffenen Webseiten entweder zu löschen oder rechtskonform umzugestalten und/oder eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
e) Die Daten der Auftraggeber von Dritten im Rahmen von Marketing-Kampagnen werden von NETZGEFÄHRTEN ausschließlich zu denen im Auftrag definierten Zwecken genutzt. Personenbezogene Daten werden ohne Einwilligung keineswegs an Dritte zu Werbezwecken oder zwecks Erstellung von Nutzerprofilen verkauft oder weitergeleitet.

9. Mitwirkung

a) Alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und sonstigen Mitwirkungsleistungen müssen NETZGEFÄHRTEN vom Auftraggeber zugänglich gemacht bzw. gewährt werden.
b) Die Qualität der von NETZGEFÄHRTEN erbrachten Leistungen muss vom Auftraggeber unverzüglich evaluiert, dabei festgestellte Mängel müssen sofort schriftlich und detailliert gegenüber NETZGEFÄHRTEN dargestellt werden. Sollte eine vom Auftraggeber initiierte und von NETZGEFÄHRTEN durchgeführte Überprüfung der Vorwürfe ergeben, dass keine Fehler oder nur solche vorliegen, für die NETZGEFÄHRTEN nicht verantwortlich ist, so kann NETZGEFÄHRTEN dem Auftraggeber die gegebenenfalls durch die Überprüfung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
c) Sollte der Auftraggeber seine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllen, so ist auch NETZGEFÄHRTEN von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Falls NETZGEFÄHRTEN Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, so werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
d) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass NETZGEFÄHRTEN, wenn notwendig, Zugriff (oder vergleichbares) auf die zu optimierenden Webseiten und die betreffenden Domains erhält.
e) Für Zwecke des Eigenmarketings erhält NETZGEFÄHRTEN das Recht, ein bestehendes Vertragsverhältnis unter Nennung des Auftraggebers mit Logo ohne weiterführende Hinweise auf den Internetseiten der NETZGEFÄHRTEN und seinen Marken, sowie in Präsentationsunterlagen, öffentlich zu machen. Darüber hinaus verpflichten sich beide Seiten, zu Details des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

10. Haftung

a) Sollten Schäden durch das Verhalten von NETZGEFÄHRTEN eintreten – etwa durch Verzug, unerlaubte Handlung, Gewährleistung, Nichterfüllung oder Nebenpflichtverletzung -, so übernimmt NETZGEFÄHRTEN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (bei Hilfspersonen nur bei Vorsatz) die Haftung. NETZGEFÄHRTEN haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
b) Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % des vereinbarten Agenturhonorars, höchstens € 25.000,00 begrenzt.
c) Wird NETZGEFÄHRTEN grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.
d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NETZGEFÄHRTEN sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung NETZGEFÄHRTEN sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
e) NETZGEFÄHRTEN leistet keinen Schadensersatz, wenn die Ursache einer Pflichtverletzung außerhalb des NETZGEFÄHRTEN-Verantwortungsbereichs liegt, etwa weil Dritte die erforderlichen Zuliefererdienste nicht ordnungsgemäß erbringen oder technische Probleme auftreten, für die Dritte verantwortlich sind.
f) Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

a) Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
b) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
c) NETZGEFÄHRTEN speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt NETZGEFÄHRTEN auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. NETZGEFÄHRTEN wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen und sämtliche gespeicherte personenbezogene Daten auf Kundenwunsch löschen.
d) NETZGEFÄHRTEN wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als NETZGEFÄHRTEN verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
e) NETZGEFÄHRTEN weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
f) Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
b) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
c) Die Vertragssprache ist deutsch. Änderung dieser AGB bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftlichkeitsklausel selbst.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
f) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die NETZGEFÄHRTEN, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die NETZGEFÄHRTEN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
g) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
h) NETZGEFÄHRTEN informiert alle hiermit, dass NETZGEFÄHRTEN nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) nicht bereit oder verpflichtet ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen noch an einem solchen gegenwärtig teilnimmt.