Klassisches Marketing ist für Rechtsanwälte und Kanzleien nur bedingt durchführbar: Der § 43 b BRAO untersagt jede über die reine Informationsleistung hinausgehende Werbung. Dieser ehemals eiserne Grundsatz weicht zwar immer weiter auf, ist aber noch längst nicht vom Tisch.
Als Rechtsanwalt stehen Sie deshalb wahrscheinlich vor dieser Frage: Was können Anwälte stattdessen tun, um für potenzielle Mandanten sichtbar und auffindbar zu sein?
Im Blogartikel erfahren Sie, wie SEO für Anwälte funktioniert.