In unserer Reihe NETZ:RADAR stellen wir euch die aktuell wichtigsten Meldungen der Online-Marketing-Welt in kurzen Häppchen vor.
Für Alle, die auch hierfür keine Zeit haben: Die Links zu den Artikeln machen sich wunderbar im Teamchat um 7:30 Uhr. Ihr wisst schon. Als kleines Signal.
Mit KI geschrieben. Muss das jetzt gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus dem europäischen KI-Gesetz.
Und weil auch dieser Newsletter mit Unterstützung von KI entstanden ist, liegt die Frage ziemlich nah: Müsste hier jetzt eigentlich gut sichtbar „mit KI erstellt“ stehen?
Die kurze Antwort lautet: nicht automatisch.
Die etwas längere Antwort ist natürlich komplizierter. Sonst wäre es schließlich keine europäische Verordnung.
Was seit dem 2. August tatsächlich gilt:
Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes regelt verschiedene Transparenzpflichten. Diese betreffen unter anderem:
- Systeme, bei denen Menschen direkt mit einer KI interagieren
- KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte
- Deepfakes
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
- bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Dabei muss zwischen den Anbietern eines KI-Systems und den Unternehmen unterschieden werden, die ein solches System einsetzen.
Die Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als KI-generiert oder manipuliert erkennbar sind. Unternehmen, die KI beruflich einsetzen, müssen dagegen nur in bestimmten Fällen selbst einen sichtbaren Hinweis anbringen.
Nicht jeder KI-Text braucht einen Hinweis
Für Unternehmen wird es bei Texten vor allem dann relevant, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Der Text wird veröffentlicht.
- Er soll die Öffentlichkeit informieren.
- Er behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse.
Dazu können beispielsweise politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche, gesundheitliche oder kulturelle Entwicklungen gehören.
Aber selbst dann gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurde der Inhalt von einem Menschen fachlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, muss der Text nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Das bedeutet auch: Ein von KI erstellter Entwurf, der anschließend inhaltlich geprüft, überarbeitet und von einem Unternehmen verantwortet veröffentlicht wird, ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.
Eine reine Rechtschreibprüfung oder ein oberflächliches Überfliegen genügt laut den Leitlinien der EU-Kommission allerdings nicht. Es braucht eine bewusste inhaltliche Prüfung durch eine Person, die das notwendige Wissen und Urteilsvermögen besitzt.
Was Unternehmen jetzt klären sollten
Wer KI für Inhalte, Bilder, Videos, Chatbots oder automatisierte Kommunikation einsetzt, sollte nicht nur fragen, ob irgendwo ein Hinweis ergänzt werden muss.
Wichtiger sind zunächst diese Fragen:
- Wo setzen wir KI im Unternehmen überhaupt ein?
- Werden Inhalte vor der Veröffentlichung fachlich geprüft?
- Wer übernimmt die redaktionelle Verantwortung?
- Verwenden wir KI-generierte Bilder, Stimmen oder Videos?
- Interagieren Kunden direkt mit einem KI-System?
- Ist intern dokumentiert, wie KI-Inhalte geprüft und freigegeben werden?
Denn die neue Regelung verlangt nicht, dass jedes Unternehmen auf alles „KI“ schreibt. Sie verlangt, dass Unternehmen wissen, wo und wie sie KI einsetzen.
KI kann unterstützen. Verantwortung tragen kann sie nicht.
Wir nutzen KI selbst als Werkzeug für Recherche, Struktur und erste Textentwürfe. Was am Ende veröffentlicht wird, muss trotzdem fachlich geprüft, zur Marke passen und von einem Menschen verantwortet werden.
Genau dort liegt für uns die sinnvolle Grenze: KI darf Arbeit erleichtern. Die Entscheidung darüber, was richtig, relevant und veröffentlichungswürdig ist, bleibt beim Menschen.
Du setzt KI bereits für Texte, Bilder oder Marketingprozesse ein, hast dafür aber noch keine klare Arbeits- und Freigabelogik? Dann schauen wir uns gemeinsam an, wie KI sinnvoll in eure bestehenden Abläufe eingebunden werden kann.
Liebste Grüße
die netzgefährten
PS: Dieser Newsletter ersetzt keine Rechtsberatung. Bei der rechtlichen Bewertung konkreter Anwendungen sollte immer der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
So! Alles was euch nun wichtig erschienen ist in den letzten Wochen und hier nicht aufgetaucht ist, habe ich eventuell schon in den kleinen netz:radar gepackt. Der erscheint wöchentlich in jeder Newsletter-Kategorie (außer dieser natürlich).
Falls trotzdem noch etwas fehlt, ich neue Fragen aufgemacht habe oder ihr uns einfach ohne Vorwand kontaktieren wollt, hier die herzliche Einladung.
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